Damit Ihnen ein Teil der Physiotherapiekosten rückerstattet wird, müssen Sie sich eine Physiotherapie-Behandlung "bei
einem nieder- gelassenen Physiotherapeuten" durch Ihren
Hausarzt bzw. einen Facharzt verordnen lassen. (Nicht zu
Verwechseln mit einer Verordnung zur physikalischen
Behandlung!)
Diese Verordnung müssen Sie vor Behandlungsbeginn von
Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen.
Nehmen Sie die bestätigte Verordnung samt vorhandenen Röntgenbildern,
MRT,
Berichten, Befunden, etc. zum Erstgespräch mit.
Die Bezahlung der Behandlung erfolgt nach jeder Therapiestunde. Die
mit
Therapieende ausgestellte Honorarnote reichen Sie dann
zusammen mit dem
Verordnungsschein bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ein.
Die Kosten für eine CranioSacral Therapie werden von der ÖGK nicht
rückvergütet! Wenn Sie eine private Zusatzversicherung (ambulante
Zusatzversicherung,
Unfallversicherung, etc.) abgeschlossen haben, so können
möglicherweise die
restlichen Therapiekosten oder auch die Kosten für
alternative Behandlungsmethoden dadurch gedeckt sein. Bitte
informieren Sie sich bei Ihrer
Versicherung!