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k r a n k e n k a s s e

Damit Ihnen ein Teil der Physiotherapiekosten rückerstattet wird (ca. 40% bei der WGKK), müssen Sie sich eine Physiotherapie-Behandlung "bei einem nieder- gelassenen Physiotherapeuten" durch Ihren Hausarzt bzw. einen Facharzt verordnen lassen. (Nicht zu Verwechseln mit einer Verordnung zur physikalischen Behandlung!)
Am besten für einen Kostenersatz wäre folgender Text auf Ihrer Verordnung: 
            10 x Heilgymnastik à 45 Minuten und                                                                     10 x Heilmassage à 15 Minuten bei einem niedergelassenen Physiotherapeuten.       Diese Verordnung müssen Sie vor Behandlungsbeginn von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen. Bei der WGKK können Sie die Verordnung an folgende FaxNr: 01/601223581 senden. Sie bekommen diese dann alsbald bestätigt zurückgefaxt.

Nehmen Sie die bestätigte Verordnung samt vorhandenen Röntgenbildern, MRT,
Berichten, Befunden, etc. zum Erstgespräch mit.

Die Bezahlung der Behandlung erfolgt nach jeder Therapiestunde. Die mit
Therapieende ausgestellte Honorarnote reichen Sie dann zusammen mit dem
Verordnungsschein bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ein.

Wenn Sie eine private Zusatzversicherung (ambulante Zusatzversicherung,
Unfallversicherung, etc.) abgeschlossen haben, so können möglicherweise die
restlichen Therapiekosten dadurch gedeckt sein (bitte informieren Sie sich bei Ihrer
Versicherung!).

Krankenkassentarife ->>
Therapiekosten:
Physiotherapie (Heilgymnastik/Heilmassage) à 50 Minuten Euro 69,-
Physiotherapie                                            à 25 Minuten Euro 39,-
Craniosacral Therapie für Kinder, Erwachsene, SEE intensiv Kosten ->>